Thema 33. Das siebte und achte Gebot

Der Christ bemüht sich, die Güter dieser Welt auf Gott und die brüderliche Liebe hinzuordnen. Wichtig sind dabei sowohl die Maßhaltung bei ihrem Gebrauch und Besitz als auch die Gerechtigkeit, die die Rechte des Nächsten achtet. Diesen beiden Tugenden ist die Solidarität hinzuzufügen. Das achte Gebot verbietet es, die Wahrheit in den Beziehungen zum Nächsten zu verfälschen. Die Christen haben die Pflicht, Zeugnis abzulegen von der Wahrheit, die Christus ist, und ihn vor den Menschen zu bekennen.

„Das siebte Gebot verbietet, fremdes Eigentum unrechtmäßig an sich zu nehmen oder zurückzubehalten und dem Nächsten auf irgendwelche Weise an Hab und Gut Schaden zuzufügen. Es schreibt Gerechtigkeit und Liebe in der Verwaltung der irdischen Güter und der Früchte der menschlichen Arbeit vor. Es verlangt, im Hinblick auf das Gemeinwohl, die allgemeine Bestimmung der Güter und das Recht auf Privateigentum zu achten. Der Christ ist in seinem Leben bestrebt, die Güter dieser Welt auf Gott und die Bruderliebe hinzuordnen“ (Katechismus, 2401).

Gott hat dem Menschen die Erde anvertraut, damit er sie bebaut und ihre Früchte nützt. Es handelt sich um ein Geschenk, das Gott allen Menschen gewährt. Deshalb „ist die Aneignung von Gütern berechtigt, um die Freiheit und Würde der Menschen zu sichern und jedem die Möglichkeit zu verschaffen, für seine Grundbedürfnisse und die Bedürfnisse der ihm Anvertrauten aufzukommen“ (Katechismus, 2402). Privateigentum ist also legitim; es soll aber, wie das II. Vatikanische Konzil lehrt, zur Hilfe der Bedürftigsten dienen (Gaudium et spes, 69,1). Die Kirche hat sowohl die totalitären Ideologien, die das Privateigentum abschaffen wollen, abgelehnt, als auch den „wilden“ und individualistischen Kapitalismus, der den Großteil der Produktionsmittel in den Händen weniger konzentrieren will, aber viele Menschen der Not aussetzt.

Der Gebrauch der Güter: Maßhaltung, Gerechtigkeit und Solidarität

Was den Umgang mit den geschaffenen Dingen anlangt, bedarf es bei ihrem Gebrauch und Besitz sowohl der Maßhaltung als auch der Gerechtigkeit, um die Rechte des Nächsten zu wahren. Zu diesen beiden Tugenden muss man die Solidarität hinzufügen (vgl. Katechismus, 2407).

Die Tugend der Armut, als Teil der Mäßigung, besteht nicht darin, nichts zu haben, sondern von den materiellen Gütern losgelöst zu sein, sich mit dem zu begnügen, was genügt, ein nüchternes und maßvolles Leben zu führen1, und die Güter zu verwalten, um den anderen zu dienen. Unser Herr hat uns, angefangen von seinem Eintritt in die Welt bis zu seinem Tod, ein Beispiel der Armut und der Loslösung gegeben (vgl. 2 Kor 8,9). Er sprach auch vom Schaden, den die Anhänglichkeit an den Reichtum verursacht: „Ein Reicher wird nur schwer in das Himmelreich kommen“ (Mt 19,23).

Die Gerechtigkeit als sittliche Tugend besteht aus dem habitus, mit beständigem und festem Willen jedem zu geben, was ihm zusteht. Die Gerechtigkeit zwischen einzelnen Personen wird Tauschgerechtigkeit oder kommutative Gerechtigkeit genannt (z.B. die Bezahlung einer Schuld); die distributive (austeilende) Gerechtigkeit regelt, was die Gemeinschaft den Bürgern in Anbetracht ihren Bedürfnisse und ihrer Leistungen schuldet; die legale oder Gesetzesgerechtigkeit bestimmt die Pflichten des Bürgers gegenüber der Gemeinschaft (unter anderem die Bezahlung der gerechten Steuern)2.

Die Tugend der Solidarität „ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das ’Gemeinwohl’ einzusetzen, das heißt, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind“3. Die Solidarität „drängt dazu, die materiellen und ganz besonders die geistigen Güter zu teilen“ (Katechismus, 1948).

Das siebte Gebot verbietet, fremde Güter ungerecht an sich zu nehmen oder zu behalten sowie dem Nächsten an seinen materiellen Gütern einen ungerechten Schaden zuzufügen. Diebstahl begeht, wer heimlich Güter des Nächsten entwendet. Raub liegt vor, wenn sich jemand fremde Dinge mit Gewalt aneignet. Ein Betrug wird begangen, wenn jemand den Nächsten durch Tricks, falsche Dokumente usw. täuscht oder den gerechten Lohn vorenthält. Wucher besteht darin, dass für eine geliehene Summe höhere Zinsen verlangt werden, als erlaubt ist (meist unter Ausnützung einer materiellen Notlage des Nächsten). Unerlaubt sind auch Korruption und alle Arten von Verschwendung.

Wer eine Ungerechtigkeit begangen hat, muss den verursachten Schaden im Rahmen des Möglichen wieder gutmachen. Die Rückerstattung des Gestohlenen – oder zumindest der Wunsch und Vorsatz dazu – ist notwendig, um die sakramentale Absolution zu erhalten. Die physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt, solange sie anhält, von der Pflicht der Rückerstattung. Diese Pflicht kann erlöschen, z.B. wenn der Geschädigte die Schuld erlässt4.

Die Soziallehre der Kirche

Die Gesamtheit der Lehren über die Prinzipien, die das gesellschaftliche Leben regeln sollen, wird Soziallehregenannt. Sie ist ein Teil der katholischen Morallehre5. Es muss betont werden, dass „es nicht Sache der Hirten der Kirche ist, in die politischen Strukturen und die Organisation des Gesellschaftslebens direkt einzugreifen. Diese Aufgabe gehört zur Sendung der gläubigen Laien, die aus eigenem Ansporn mit ihren Mitbürgern zusammenarbeiten“ (Katechismus, 2442).

Die Sendung der Hierarchie gehört einer anderen Ordnung an als die der politischen Autorität. Das Ziel der Kirche ist übernatürlich. Ihre Aufgabe ist es, die Menschen zum Heil zu führen. Wenn sich das Lehramt zu zeitlichen Aspekten des Gemeinwohls äußert, dann geschieht das, insofern diese auf das höchste Gut bzw. unser letztes Ziel ausgerichtet werden sollen. Die Kirche gibt moralische Urteile über wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen ab, wenn es die Grundrechte der Person oder das Heil der Seelen es erfordern.

Einige grundlegende Punkte der kirchlichen Soziallehre sind: 1) die transzendente Würde der menschlichen Person und die Unverletzlichkeit ihrer Rechte; 2) die Anerkennung der Familie, die auf der unauflöslichen Einehe als Grundzelle der Gesellschaft beruht, und die Notwendigkeit, sie durch Gesetze über Ehe, Erziehung und öffentliche Moral zu schützen und zu fördern; 3) das Gemeinwohl und die Funktion des Staates. – In jüngster Zeit hat das Lehramt die Bedeutung der Ökologie und der Pflege des gemeinsamen Hauses als wichtigen Teil der Soziallehre betont6.

„Die menschliche Arbeit ist das unmittelbare Werk der nach dem Bilde Gottes geschaffenen Menschen. Diese sind dazu berufen, miteinander das Schöpfungswerk fortzusetzen, indem sie über die Erde herrschen (vgl. Gen 1,28; GS 34; CA 31). Die Arbeit ist somit eine Pflicht: ’Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen’ (2 Thess 3,10; vgl. 1 Thess 4,11). Die Arbeit ehrt die Gaben des Schöpfers und die empfangenen Talente. Sie kann auch erlösend sein“ (Katechismus, 2427). Wenn der Mensch die Arbeit vereint mit Christus verrichtet, wird er Mitarbeiter des Sohnes Gottes bei seinem Erlösungswerk7. Die Arbeit ist Mittel der Heiligung der Personen und der irdischen Wirklichkeiten, wenn sie diese mit dem Geist Christi prägt. „Da Christus die Arbeit auf sich genommen hat, erscheint sie uns als erlöste und erlösende Wirklichkeit, nicht nur als der Lebensbereich des Menschen, sondern auch als Mittel und Weg der Heiligkeit, als etwas, das geheiligt werden kann und selbst heiligt“8.

Soziale Gerechtigkeit ist ein Ausdruck, den man im 20. Jahrhundert zu verwenden begann, um die universale Dimension, die die Probleme der Gerechtigkeit angenommen haben, zu bezeichnen. „Die Gesellschaft gewährleistet die soziale Gerechtigkeit, wenn sie dafür sorgt, dass die Verbände und die einzelnen Menschen das erhalten können, was ihnen ihrer Natur und Berufung nach zusteht“ (Katechismus, 1928). Wenn von sozialer Gerechtigkeit die Rede ist, kommen viele Elemente ins Spiel: die Verantwortung des Staates, die Rolle der Unternehmer, die Möglichkeiten des Zugangs zur Arbeit usw.

In Evangelii gaudium heißt es: „Im Herzen Gottes gibt es einen so bevorzugten Platz für die Armen, dass er selbst ’arm wurde’ (2 Kor 8,9). Der ganze Weg unserer Erlösung ist von den Armen geprägt“ (Nr. 197). Es geht nicht nur um die Durchführung von Aktionen oder Programmen der sozialen Förderung, sondern um eine Haltung der Aufmerksamkeit für den anderen, für den Bedürftigen.

In diesem Zusammenhang haben Gerechtigkeit und Solidarität zwischen den Nationen eine besondere Wichtigkeit. „Die reichen Nationen haben eine große sittliche Verantwortung gegenüber denen, welche die Mittel zu ihrer Entwicklung nicht selbst aufbringen können oder durch tragische geschichtliche Ereignisse daran gehindert worden sind. Das ist eine Pflicht der Solidarität und der Liebe, aber auch eine Pflicht der Gerechtigkeit, falls der Wohlstand der reichen Nationen aus Ressourcen stammt, die nicht angemessen bezahlt wurden“ (Katechismus, 2439).

Das achte Gebot des Dekalogs

„Das achte Gebot verbietet, in den Beziehungen zu anderen die Wahrheit zu verdrehen. (…) In Worten oder Taten gegen die Wahrheit zu verstoßen, bedeutet eine Weigerung, sich zur moralischen Redlichkeit zu verpflichten“ (Katechismus, 2464).

Die Neigung des Menschen, die Wahrheit zu erkennen und sie mit Wort und Werk kundzutun, ist durch die Sünde beeinträchtigt worden, die den Verstand verdunkelt und den Willen zum Bösen geneigt macht. Im Gefolge der Sünde wurde die Liebe zur Wahrheit vermindert, und die Menschen täuschen einander, oft aus Egoismus und Eigennutz. Mit der Gnade Christi kann der Christ erreichen, dass sein Leben von der Wahrheit geleitet ist.

Die Tugend, die geneigt macht, immer die Wahrheit zu sagen, nennt man Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit oderOffenheit (vgl. Katechismus, 2468). Drei grundlegende Aspekte dieser Tugend sind:

- Aufrichtigkeit sich selbst gegenüber: das bedeutet, die Wahrheit über das eigene, äußere und innere Verhalten anzuerkennen – Absichten, Gedanken, Affekte usw. – ohne Angst, die Wahrheit auszuschöpfen und ohne die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen9;

- Aufrichtigkeit den anderen gegenüber: das menschliche Zusammenleben wäre unmöglich, wenn die Menschen nicht Vertrauen zueinander haben, nicht die Wahrheit sagen oder sich nicht der Wahrheit entsprechend verhalten, z.B. das gegebene Wort bei Verträgen nicht halten (vgl. Katechismus, 2469);

- Aufrichtigkeit Gott gegenüber: Gott sieht alles; da wir aber seine Kinder sind, will er, dass wir es ihm offenbaren. „Ein Kind Gottes begegnet dem Herrn als seinem Vater: Sein Umgang ist weder liebedienerische Unterwürfigkeit noch höfische Ehrerbietung; es ist ein Umgang voll Aufrichtigkeit und Vertrauen. Gott nimmt nicht Anstoß an den Menschen. Gott wird unser nicht überdrüssig wegen unserer Treulosigkeiten. Unser himmlischer Vater verzeiht jede Beleidigung, wenn nur der Sohn umkehrt und sich Ihm wieder zuwendet, wenn er bereut und um Verzeihung bittet. Unser Herr ist so sehr Vater, dass Er sogar unserem Verlangen nach Vergebung zuvorkommt und uns mit ausgebreiteten Armen entgegengeht, um uns seine Gnade zu schenken“10.

Die Aufrichtigkeit bei der sakramentalen Beichte und bei der geistlichen Leitung ist ein außerordentliches Mittel, um im Innenleben zu wachsen: in Einfachheit, Demut und in anderen Tugenden11. Aufrichtigkeit ist für die Beharrlichkeit in der Nachfolge Christi wesentlich, denn Christus ist die Wahrheit (vgl. Joh 14,6).

Die Heilige Schrift lehrt uns, dass die Wahrheit mit Liebe gesagt werden soll (Eph 4,15). Die Aufrichtigkeit soll, wie alle Tugenden, aus Liebe und mit Liebe (zu Gott und den Menschen), mit Feingefühl und Verständnis gelebt werden. Eine schöne Äußerung der Aufrichtigkeit ist die brüderliche Zurechtweisung, die im Evangelium beschrieben wird (vgl. Mt 18,15). Sie besteht darin, dass man den anderen auf einen Fehler aufmerksam macht, damit er sich bessert. Sie ist ein großes Zeichen der Liebe zur Wahrheit und des Wohlwollens. Gelegentlich kann sie eine schwere Plicht sein.

Zeugnis von der Wahrheit ablegen

„Zeugnis abzulegen ist ein Akt der Gerechtigkeit, der die Wahrheit feststellt oder zur Kenntnis bringt“ (Katechismus, 2472). Die Christen haben die Pflicht, von der Wahrheit, die Christus ist, Zeugnis abzulegen und ihn vor den Menschen zu bekennen.

„Das Martyrium ist das erhabenste Zeugnis, das man für die Wahrheit des Glaubens ablegen kann; es ist ein Zeugnis bis zum Tod. Der Märtyrer legt Zeugnis ab für Christus, der gestorben und auferstanden ist und mit dem er durch die Liebe verbunden ist“ (Katechismus, 2473). Auch wenn die meisten Christen nicht zu dieser höchsten Äußerung der Liebe zu Gott berufen sind, müssen doch alle die Wahrheit Gottes und seiner Offenbarung kundtun, auch auf Kosten des Verlusts ihres Prestiges oder ihrer gesellschaftlichen Stellung. Gelegentlich muss die Aufrichtigkeit dazu führen, mit Hilfe der übernatürlichen Stärke heroische Akte zur Verteidigung der Wahrheit zu setzen.

In Evangelii gaudium werden einige der Sünden gegen die Wahrhaftigkeit genannt, die Musterbeispiele für Haltungen sind, die eine überzeugende und anziehende Evangelisierung verhindern (vgl. Nr. 100).

„’Die Lüge besteht darin, dass man Unwahres sagt in der Absicht zu täuschen’ (Augustinus, mend. 4,5). Der Herr prangert die Lüge als Werk des Teufels an: ’Ihr habt den Teufel zum Vater ... Es ist keine Wahrheit in ihm. Wenn er lügt, sagt er das, was aus ihm selbst kommt; denn er ist ein Lügner und ist der Vater der Lüge’ (Joh 8,44)“ (Katechismus, 2482). Ihre Schwere hängt ab von der Wahrheit, der sie widerspricht, von der Absicht dessen, der sie ausspricht, und den Folgen, die sie nach sich zieht. Sie kann Todsünde sein, wenn sie die Tugenden der Gerechtigkeit und der Liebe schwer verletzt.

„Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend, wenn sie öffentlich gemacht wird. Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis (vgl. Spr 19,9), unter Eid wird sie zu einem Meineid“ (Katechismus, 2476).

Die Ehre und der gute Ruf – der eigene wie der der anderen – sind Güter, die wertvoller sind als Reichtum und von großer Bedeutung für das persönliche, familiäre und soziale Leben. Sünden gegen den guten Ruf des Nächsten sind:

- Das vermessene oder freventliche Urteil liegt vor, wenn ohne ausreichenden Grund dem Nächsten eine vermutete moralische Schuld unterstellt wird (zum Beispiel, dass er mit schlechter Absicht gehandelt hat, ohne dass das feststeht). „Richtet nicht, dann werdet auch ihr nicht gerichtet werden. Verurteilt nicht, dann werdet auch ihr nicht verurteilt werden“ (Lk 6,37) (vgl. Katechismus, 2477).

- Die Diffamierung (Rufschädigung) ist jeder ungerechte Angriff auf den Ruf des Nächsten. Sie kann in zwei Formen auftreten: 1) Üble Nachrede besteht im Bekanntmachen von wirklichen Sünden oder Fehlern des Nächsten, ohne dass ein angemessener Grund vorliegt (man nennt sie Klatsch oder Ohrenbläserei, wenn sie hinter dem Rücken des Beschuldigten erfolgt); 2) Verleumdung liegt vor, wenn dem Nächsten Sünden oder Fehler zugeschrieben werden, die er gar nicht begangen hat. Die Verleumdung enthält eine doppelte Verfehlung: gegen die Wahrhaftigkeit und gegen die Gerechtigkeit. Sie ist umso schwerwiegender, je größer die Verleumdung ist und je weiter sie verbreitet wird. Leichtfertigkeit im Reden oder Geschwätzigkeit (vgl. Mt 12,36) soll vermieden werden, denn sie führt leicht zur Lüge (ungenaue oder ungerechte Bewertungen, Übertreibungen, manchmal Verleumdungen). Diese Verfehlungen gegen die Wahrheit oder den guten Ruf sind heutzutage in den Medien und sozialen Netzwerken häufig. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, eine gesunde kritische Haltung gegenüber den Nachrichten einzunehmen, die sie verbreiten. Eine naive und leichtgläubige Haltung führt zu falschen Urteilen12 oder zur unterschiedslosen Verbreitung von Inhalten ohne entsprechende Abwägung.

Immer wenn der Ruf geschädigt wurde (sei es durch üble Nachrede oder durch Verleumdung), besteht die Pflicht, die möglichen Mittel einzusetzen, um den guten Ruf des Nächsten, der ungerecht verletzt wurde, wieder herzustellen.

Die Mitwirkung an diesen Sünden ist zu vermeiden. An der Diffamierung wirkt mit – in verschiedenem Maß –, wer dem Schwätzer gerne zuhört und sich am Klatsch erfreut; der Vorgesetzte, der das Gerede über einen Untergebenen nicht unterbindet, und jeder, der – auch wenn ihm die üble Nachrede missfällt – aus Furcht, Nachlässigkeit oder Scham – den Täter nicht korrigiert oder zurückweist, und wer leichtfertig Anspielungen anderer Personen gegen den Ruf von Dritten verbreitet13.

Die Achtung der Privatsphäre

„Das Wohl und die Sicherheit anderer, die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe, etwas, das nicht bekannt werden soll, zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen. Die Pflicht, Ärgernis zu vermeiden, fordert oft strenge Diskretion. Niemand ist verpflichtet, die Wahrheit Personen zu enthüllen, die kein Recht auf deren Kenntnis haben“ (Katechismus, 2489).

„Das Beichtgeheimnis ist heilig, und es darf aus keinem Grund verletzt werden. ‚Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich; dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten‘ (CIC, can. 983, § 1)“ (Katechismus, 2490).

Berufsgeheimnisse und generell alle natürlichen Geheimnisse sollen gewahrt werden. Diese Geheimnisse bekannt zu machen, stellt einen Mangel an Achtung vor dem Privatleben der Personen dar und kann eine Sünde gegen die Gerechtigkeit sein.

Die Massenmedien üben einen bestimmenden Einfluss auf die öffentliche Meinung aus. Seit der Einführung des Internets, der Verbreitung der sozialen Netze und der Schnelligkeit der Nachrichtenübermittlung trägt jeder die Verantwortung für die Inhalte, die er verbreitet. Sie sind ein äußerst wichtiges Feld des Apostolats zur Verteidigung der Wahrheit und zur Christianisierung der Gesellschaft.

Pau Agulles / Pablo Requena

Grundlegende Bibliografie

Katechismus der Katholischen Kirche, 2401-2499.

Papst Franziskus, Evangelii gaudium, 186-216.

Empfohlene Lektüre

Hl. Josefmaria, Homilie Vor Gott und den Menschen, in Freunde Gottes, 154-174.

Ders., Homilie Der Christ und die Achtung der Person und ihrer Freiheit, in Christus begegnen, 67-72.


1 Vgl. hl. Josefmaria, Der Weg, 631.

2 Vgl. Katechismus, 2411.

3 Hl. Johannes Paul II., Sollicitudo rei socialis, 38.

4 „Wer sich direkt oder indirekt fremdes Gut angeeignet hat, ist verpflichtet, es zurückzugeben oder, falls es nicht mehr vorhanden ist, den Gegenwert bar oder in Naturalien zurückzuzahlen sowie die Zinsen und den Nutzen zu vergüten, die sein Eigentümer rechtmäßig daraus gewonnen hätte. Wer in irgendeiner Weise an einem Diebstahl beteiligt war oder in dessen Kenntnis daraus Nutzen gezogen hat, z. B. wer ihn befohlen oder daran mitgewirkt oder ihn gedeckt hat, ist entsprechend seiner Verantwortung und seinem Profit ebenfalls zur Wiedergutmachung verpflichtet“ (Katechismus, 2412).

5 Vgl. hl. Johannes Paul II., Sollicitudo rei socialis, 41.

6 Vgl. Papst Franziskus, Laudato sí, 63.

7 Ebd,, 98.

8 Hl. Josefmaria, Christus begegnen, Nr. 47.

9 Vgl. hl. Josefmaria, Der Weg, 33 und 34; Die Spur des Sämanns, 148: „wilde Aufrichtigkeit“ bei der Gewissenserforschung.

10 Ders., Christus begegnen, 64.

11 Vgl. ders., Im Feuer der Schmiede, 126-128.

12 „Die Kommunikationsmittel, vor allem die Massenmedien, können bei den Benützern eine gewisse Passivität erzeugen, indem sie diese zu wenig aufmerksamen Konsumenten von Worten und Bildern machen. Die Benützer sollen die Massenmedien maß- und zuchtvoll gebrauchen und sich ein klares und rechtes Gewissen bilden, um schlechten Einflüssen leichter zu widerstehen“ (Katechismus, 2496). Die beruflich in den Medien Tätigen haben „die Verpflichtung, bei der Verbreitung von Informationen der Wahrheit zu dienen und das Liebesgebot nicht zu verletzen. Sie sollen sich in gleichem Maße bemühen, den Fakten gerecht zu werden und die Grenzen des kritischen Urteils über Personen zu achten. Sie sollen sich vor Verleumdung hüten“ (Katechismus, 2497).

13 Vgl. hl. Josefmaria, Der Weg, 49. „Der Klatsch ist wie Rost, der das Apostolat zerfrisst und behindert. - Er verstößt gegen die Nächstenliebe, verbraucht Kräfte, raubt den Frieden und zerstört das innere Verhältnis zu Gott“ (ebd., 445). Vgl. ebd., 453.

Pau Agulles / Pablo Requena